Kartellamt deckt verbotene Absprachen zur Grundverschlüsselung auf

Wettbewerbswidrige Absprachen zur Verschlüsselung zwischen RTL und ProSiebenSat.1
Wettbewerbswidrige Absprachen zur Verschlüsselung zwischen RTL und ProSiebenSat.1

Damit es zwischen den Jahren auch etwas zu lesen gibt, wage ich mal einen Blick über den Tellerrand.

Immer wieder schlagen in den Foren die Fragen auf: „Wie kann ich RTL & Co mit VLC empfangen?“. Bislang lautete die Antwort kurz und knapp: „gar nicht“. Der Grund, die Sender werden ausschließlich verschlüsselt übertragen.

Wie das Bundeskartellamt nun festgestellt hat, gab es bereits in den Jahren 2005/2006 offenbar illegale Absprachen zwischen den beiden größten privaten Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 künftig ihre Programme nur noch verschlüsselt und gegen Entgelt zu verbreiten.
Ersteres trifft Stand heute die meisten Verbreitungswege, den freien Empfang via ASTRA ausgenommen. Letzteres scheint in erster Linie Kabelnutzer zu treffen, die für die grundverschlüsselten freien Sender meist ebenfalls einen mehr oder weniger geringen Aufschlag bezahlen müssen. Auch wenn hier unklar ist, wer letztlich diesen Betrag erhält, denn nach aussen hin werden diese Beträge meist als Service-Gebühr angegeben, ähnlich dem HD+ Angebot, das ebenfalls gegen Gebühr freie TV Sender in HD anbietet. Sollten die Sender also wirklich eine Gebühr verlangen, so scheint diese in den Entertain-Paketen offenbar bereits enthalten, denn hier sind die Sender bereits im kleinsten Paket enthalten – können aufgrund der Verschlüsselung jedoch nur mit einem offiziellen Telekom Media Receiver empfangen werden.

An diesem Zustand soll sich in 2013 nach Beschluss des Bundeskartellamtes einiges ändern. So wurde neben einer Geldstrafe in Höhe von 55 Millionen Euro mit den Sendergruppen vereinbart für die nächsten 10 Jahre die freien Sender in Standardqualität unverschlüsselt und unentgeltlich über die Verbreitungswege Satellit, Kabel und IPTV bereitzustellen.

Einen gewissen Sonderstatus geniessen offenbar weiterhin die HD-Ableger der Sendergruppen. Diese sind von der Regelung nicht betroffen. Hier würde mit einem ähnlichen Beschluss nicht nur der zusätzlichen Gebühr eine Absage erteilt, es würden wohl auch die nutzerunfreundlichen Beschränkungen des Vorspulens nicht zu halten sein – auch wenn diese derzeit Entertain nicht betreffen, unter Verzicht auf die RTL HD Sender. Da das Kartellamt aber offenbar rund 7 Jahre in der Vergangenheit arbeitet, können wir hier wohl frühestens in 3-4 Jahren mit einer Reaktion rechnen 😉

Danke an UlrichZ für den Hinweis

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